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Installation einer Solaranlage: Administrative Schritte vor, während & nach der Installation

Maximilian Dekorsy
Oct 26, 2023
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Die Installation einer Solaranlage erfordert einige administrative Schritte vor, während & nach der Installation. Wir erklären, was auf Sie zukommt.

Durch die Investition in Solarstrom werden signifikante Kosten gespart, aber auch die Unternehmen von externen Stromanbietern unabhängig. Unkalkulierbare Schwankungen beim Energiepreis gehören der Vergangenheit an. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, welche administrativen Schritte bei der Installation einer Solaranlage notwendig sind.

Vor, während und kurz nach der Inbetriebnahme Ihrer PV-Anlage sind Sie zur Anmeldung der Anlage an unterschiedlichen Stellen verpflichtet. Wir haben Ihnen die Schritte zusammengefasst:

Vor der Inbetriebnahme

  • Eintragung im Marktstammdatenregister: Frühestens zwei Wochen vor und spätestens am Tag der Inbetriebnahme müssen Sie Ihre PV-Anlage im Marktstammdatenregister eintragen.
  • Anmeldung beim Netzbetreiber inkl. einer Netzverträglichkeitsprüfung: Eine mögliche Einspeisung des Stroms in das öffentliche Netz muss bereits vor Beginn der Montage an den individuellen Netzbetreiber berichtet werden. Dieser führt eine Netzverträglichkeitsprüfung durch, die bis zu acht Wochen in Anspruch nehmen kann. Während der Installation wird ein Inbetriebnahmeprotokoll verschriftlicht, das gemeinsam mit der Bescheinigung der Bundesnetzagentur an den Netzbetreiber übermittelt wird.
  • Gründung einer juristischen Person & Anmeldung einer gewerblichen Tätigkeit: Sobald Sie den erzeugten Strom in das öffentliche Netz einspeisen, gilt der Betrieb Ihrer PV-Anlage als gewerbliche Tätigkeit, die entsprechend angemeldet werden muss. Im Regelfall gründen Sie eine eigene Gesellschaft für den Betrieb der PV-Anlage. Unsere gesellschaftsrechtlichen Experten von RAW-Partner empfehlen die Gründung einer Personen- oder Kapitalgesellschaft zusätzlich zu Ihrer bestehenden Unternehmung.  Üblicherweise richtet sich die Wahl zwischen Personen- und Kapitalgesellschaft nach der primären Gesellschaft. Wenn Sie also Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft sind, macht es durchaus Sinn, die PV-Anlage in Form einer UG (Unternehmergesellschaft, haftungsbeschränkt) anzumelden. In diesem Fall geben Sie (wie gewohnt) zum Ende des Jahres eine Körperschaftsteuererklärung ab, mit der die Steuer festgesetzt wird.

Während des Betriebs

  • Mögliche Abführung der Umsatzsteuer: Analog zu Ihren alltäglichen Geschäftstätigkeiten sind Sie auch beim Betrieb einer PV-Anlage zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet. Sollten Ihre erzielten Umsätze im Anschaffungsjahr voraussichtlich nicht über 22.000 € und im Folgejahr voraussichtlich nicht über 50.000 € liegen, gilt die Kleinunternehmerregelung in Bezug auf Ihre PV-Anlage, was Sie von der Pflicht zur Abführung der Umsatzsteuer befreien kann.
  • Abführung der Gewerbesteuer: Durch die Installation einer Solaranlage auf Ihrem gewerblich genutzten Gebäude sind Sie zur Zahlung einer Gewerbesteuer verpflichtet - unabhängig von der Anlagengröße. Der Freibetrag von 24.500 € bleibt bestehen.

Lesen Sie zusätzlich hierzu unseren ausführlichen Artikel zur steuerlichen Betrachtung von Investitionen in eine PV-Anlage, die wir in Zusammenarbeit mit unserem Partner RAW-Partners verschriftlicht haben.