Cookie-Einstellungen
Close window icon (X)

ecoplanet news: Kabinett beschließt Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes- Entlastung für Unternehmen?

Birgit Handl
Jun 13, 2024
Beitrag lesen
Arrow pointing down icon

Am 22. Mai 2024 hat das Bundeskabinett einen wichtigen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen (EDL-G), des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) und des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (EnVKG) beschlossen. Ziel dieser Novelle ist es, weitere Anforderungen der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) umzusetzen und die betroffenen Unternehmen durch gezielte Entbürokratisierung zu entlasten. Das soll betroffenen Unternehmen nicht nur Zeit, sondern auch Geld sparen.

Hintergrund und Notwendigkeit der Gesetzesänderungen

Die Neufassung der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) trat am 10. Oktober 2023 in Kraft. Obwohl wesentliche Anforderungen bereits mit dem EnEfG umgesetzt wurden, mussten weitere Anpassungen vorgenommen werden, insbesondere im Bereich der Energieauditpflicht für Unternehmen. Diese Änderungen sind notwendig, um die innerstaatlichen Regelungen an die Vorgaben der EU anzupassen und sicherzustellen, dass die Ziele der Energieeffizienz und der Reduzierung von Treibhausgasemissionen erreicht werden. Die konkrete Implementierung stellte sich bisher als größere Herausforderung heraus.

Wichtige Regelungen und deren Konsequenzen

1. Energieauditpflicht

Eine der wesentlichen Änderungen betrifft die Energieauditpflicht. Zukünftig müssen Unternehmen mit einem hohen Energieverbrauch von mehr als 2,77 GWh pro Jahr, alle vier Jahre ein Energieaudit durchführen. Diese Audits sind entscheidend, um Einsparpotenziale zu identifizieren und Investitionen in Energieeffizienz zu planen.

Die Anpassung der Schwellenwerte führt dazu, dass nur Unternehmen mit erheblichen Energieverbräuchen betroffen sind. Damit liegt der Fokus auf Unternehmen, die durch Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz signifikante Verbesserungen im Bezug auf ihren Gesamtenergieverbrauch und  den reduzierten Ausstoß von Treibhausgasemissionen erwarten können.

2. Qualitätssicherung im Bereich Energieaudits

Um die Qualität der Energieaudits sicherzustellen, müssen Energieauditoren künftig vor Erhalt der Zulassung eine einmalige Fortbildung absolvieren. Darüber hinaus wurden die Anforderungen an die Durchführung von Weiterbildungen und die berufliche Bildung präzisiert. Diese Maßnahmen sind notwendig, um sicherzustellen, dass Energieauditoren auf dem neuesten Stand der Technik sind und Unternehmen fundierte Entscheidungsgrundlagen für Investitionen in Energieeffizienz liefern können. Auch das stellt eine maßgebliche Veränderungen zum aktuellen Status Quo dar und schafft mehr Klarheit über relevante Inhalte.

3. Entbürokratisierung

Eine der zentralen Maßnahmen zur Entlastung der Unternehmen ist die Vereinfachung der Berichtspflichten. Die Energieverbrauchsschwellwerte des EnEfG wurden angehoben und mit dem EDL-G in Einklang gebracht. Dadurch sind nur noch Unternehmen mit einem Energieverbrauch von 2,77 GWh pro Jahr oder mehr verpflichtet, Berichte zur Vermeidung und Verwendung von Abwärme, zur Plattform für Abwärme und zur Erstellung von Umsetzungsplänen vorzulegen. Außerdem müssen Unternehmen nur noch über wesentliche Abwärmemengen berichten.

Diese Änderungen reduzieren den bürokratischen Aufwand erheblich. Schätzungen zufolge können die betroffenen Unternehmen dadurch jährlich etwa 32,3 Mio. Euro einsparen. Dies ist nicht nut ein erheblicher finanzieller Vorteil, sondern ermöglicht  Unternehmen, ihre Ressourcen effektiver für das Kerngeschäfte zu nutzen.

4. Beendigung des Effizienzlabels für Heizungsaltanlagen

Durch die Änderungen am EnVKG wird das geordnete Ende der Maßnahme „Nationales Effizienzlabel für Heizungsaltanlagen“ gewährleistet. Diese Maßnahme wurde ursprünglich eingeführt, um die Effizienz alter Heizungsanlagen zu bewerten und zu verbessern. Mit den neuen Regelungen wird dieser Prozess nun beendet, was eine weitere Entlastung für die betroffenen Unternehmen darstellt, in dem Kompletten wegfallen.

Ausblick

Die Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes, des Energieeffizienzgesetzes und des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie und zur Entlastung der Unternehmen durch gezielte Entbürokratisierung. Die neuen Regelungen sorgen dafür, dass die Anforderungen zielgerichteter sind und dass der bürokratische Aufwand für die betroffenen Unternehmen erheblich reduziert wird.

Das Gesetz soll vor Jahresende in Kraft treten, sodass die Unternehmen zeitnah von den neuen Regelungen profitieren können. Es bleibt zu hoffen, dass diese Maßnahmen dazu beitragen, die Energieeffizienz in Deutschland weiter zu steigern und die Ziele der EU-Energieeffizienzrichtlinie erfolgreich umzusetzen.