Ü20-PV: Keine Einspeisevergütung nach Ablauf von 20 Jahren?

Olivia Matondo
7.7.2025

Nach 20 Jahren läuft die gesetzliche Einspeisevergütung für viele Photovoltaikanlagen aus. Dennoch gibt es für Unternehmen verschiedene Möglichkeiten, ihre Ü20-PV-Anlagen weiterhin wirtschaftlich und nachhaltig zu nutzen.

Photovoltaik Einspeisevergütung nach 20 Jahren in Kürze:

  • Unternehmen können Ü20-PV-Anlagen weiterhin wirtschaftlich betreiben - etwa durch Anschlussvergütung, Eigenverbrauch, Direktvermarktung oder Repowering. Die optimale Option hängt vom Zustand der Anlage und dem betrieblichen Energiebedarf ab.
  • Eigenverbrauch bringt meist höhere Erträge als Volleinspeisung, erfordert aber Investitionen. Für den Weiterbetrieb sind ein Anlagencheck, die Aktualisierung im Marktstammdatenregister und ein angepasster Versicherungsschutz notwendig.
  • Der Weiterbetrieb von Ü20-PV-Anlagen steigert nicht nur die Kosteneffizienz, sondern auch die Nachhaltigkeit. Durch Batteriespeicher oder die Kopplung an Wärmepumpen lässt sich der Eigenverbrauch weiter optimieren und die Unabhängigkeit vom Strommarkt erhöhen.

Was bedeutet das Ende der EEG-Förderung für Unternehmen?

Die Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) endet für diese Anlage und beendet somit die reguläre Einspeisevergütung nach dem Ablauf von 20 Jahren. Unternehmen erhalten für Ihre Ü20-Photovoltaikanlage danach nicht länger die Vergütung in bisheriger Höhe.

Der Gesetzgeber hat jedoch eine befristete Anschlussregelung beschlossen. Demnach dürfen Unternehmen weiterhin ihren PV-Strom ins Netz einspeisen und erhalten als Vergütung den "Jahresmarktwert Solar". Diese Regelung wurde mit dem "Solarpaket I" der Bundesregierung bis zum Jahresende 2032 verlängert, was Planungssicherheit für Anlagenbetreiber schafft.

Wie funktioniert die Anschlussvergütung nach 20 Jahren?

Die gute Nachricht: Viele Photovoltaik-Anlagen funktionieren auch nach 20 Jahren noch gut und dürfen nach der aktuellen Rechtslage weiter ins Netz einspeisen. Im EEG 2023 ist klar geregelt, dass PV-Anlagen auch nach dem Ende des Förderzeitraums weiterhin ins Netz einspeisen dürfen.

Die Vergütung bemisst sich nach dem Börsenpreis des Stroms, dem sogenannten Jahresmarktwert Solar. Für 2024 betrug dieser 4,624 Cent je Kilowattstunde.

Vom Marktwert Solar wird noch eine Pauschale abgezogen, die bei den Netzbetreibern die Kosten für die Vermarktung des Solarstroms decken soll. Die Pauschale beträgt für 2024 1,8 Cent pro Kilowattstunde, für 2025 sind es 0,72 Cent/kWh. Nutzen Sie als Anlagenbetreiber ein intelligentes Messsystem, halbiert sich diese Kostenpauschale – eine Option, die besonders für Unternehmen mit größeren Anlagen wirtschaftlich interessant sein kann.

Welche Optionen haben Unternehmen nach Ablauf der Einspeisevergütung?

Nach Ende der EEG-Förderung stehen Unternehmen vor verschiedenen Möglichkeiten, ihre PV-Anlagen weiter zu nutzen. Die Wahl der richtigen Option hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Zustand der Anlage, dem Energiebedarf des Unternehmens und den wirtschaftlichen Zielen.

Volleinspeisung mit Anschlussvergütung

Die einfachste Variante ist, alles beim Alten zu lassen. Der erzeugte Strom wird weiterhin vollständig ins Netz eingespeist und mit dem Jahresmarktwert Solar abzüglich der Vermarktungspauschale vergütet. Diese Option erfordert keine Umbauten und ist besonders für Unternehmen interessant, deren Anlagen auf Freiflächen oder Dächern ohne direkte Anbindung an den Unternehmensverbrauch installiert sind.

Umstellung auf Eigenverbrauch

Für viele Unternehmen, besonders solche mit hohem Energiebedarf, kann die Umstellung auf Eigenverbrauch wirtschaftlich attraktiv sein. Der selbst erzeugte Solarstrom wird direkt im Unternehmen genutzt, nur der überschüssige Strom wird ins Netz eingespeist. Dadurch reduzieren sich die Strombezugskosten, was angesichts steigender Energiepreise erhebliche Einsparungen bedeuten kann.

Direktvermarktung des Solarstroms

Unternehmen haben auch die Möglichkeit, ihren Solarstrom direkt an Dritte zu verkaufen. Hierfür muss ein Vertrag mit einem Energieversorgungsunternehmen oder Stromhändler geschlossen werden. Diese Option kann besonders für größere Anlagen interessant sein, erfordert aber einen höheren administrativen Aufwand.

Repowering oder Erneuerung der Anlage

Eine weitere Option ist das Repowering – der Austausch der alten Module durch leistungsstärkere neue Module. Dadurch kann die Stromproduktion deutlich gesteigert werden, und für die neue Anlage beginnt ein neuer 20-jähriger Förderzeitraum nach den aktuellen EEG-Sätzen.

Lohnt sich der Weiterbetrieb wirtschaftlich?

Die Wirtschaftlichkeit des Weiterbetriebs einer Ü20-PV-Anlage hängt von verschiedenen Faktoren ab. Eine genaue Analyse der individuellen Situation ist entscheidend, um die beste Strategie zu finden.

Volleinspeisung

Bei der Volleinspeisung erhalten Unternehmen weiterhin eine Vergütung vom Netzbetreiber für den eingespeisten Strom. Die Wirtschaftlichkeit ist jedoch stark vom Jahresmarktwert Solar abhängig, der Schwankungen unterliegt. Für eine 30 kWp-Anlage mit einem jährlichen Ertrag von 25.500 kWh und einer geschätzten Anschlussvergütung von 0,04 €/kWh ergibt sich ein jährliches Ergebnis von etwa 370 €.

Eigenverbrauch

Die Umstellung auf Eigenverbrauch kann besonders wirtschaftlich sein, wenn die Anlage beispielsweise auf einem Firmendach installiert ist. Bei einem Eigenverbrauchsanteil von 60% und einem Strompreis von 0,25 €/kWh kann das jährliche Ergebnis auf über 3.000 € steigen. Die höheren Anfangsinvestitionen für die Umrüstung amortisieren sich in diesem Fall schnell.

Welche technischen Voraussetzungen sind für den Weiterbetrieb nötig?

Bevor Sie eine Entscheidung über den Weiterbetrieb treffen, sollte die Anlage gründlich überprüft werden. Dies sichert nicht nur den wirtschaftlichen Betrieb, sondern auch die Sicherheit der Anlage.

Anlagencheck durchführen lassen

Ein umfassender Check durch einen Fachbetrieb ist unerlässlich, um die mechanische und elektrische Sicherheit sowie die Leistungsfähigkeit der Anlage zu bewerten. Die Kosten für einen solchen Check liegen je nach Anlagengröße zwischen 300 und 2.000 Euro.

Eintragung im Marktstammdatenregister aktualisieren

Alle PV-Anlagen müssen im Marktstammdatenregister eingetragen sein. Technische Änderungen, ein Betreiberwechsel oder die Umstellung von Voll- auf Überschusseinspeisung müssen dort dokumentiert werden.

Versicherungsschutz prüfen

Der Versicherungsschutz für die Anlage sollte überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Nach 20 Jahren ist eine spezielle Elektronikversicherung oft nicht mehr wirtschaftlich sinnvoll, aber die Anlage sollte weiterhin in der Gebäudeversicherung und der Betriebshaftpflichtversicherung berücksichtigt sein.

Wie können ausgeförderte Anlagen zukunftsfähig gemacht werden?

Die Zukunft für ausgeförderte PV-Anlagen bietet verschiedene Perspektiven, besonders wenn sie mit modernen Technologien wie Energy Sharing kombiniert werden.

Kopplung mit E-Mobilität

Die Verbindung der PV-Anlage mit Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge kann eine sinnvolle Erweiterung darstellen. Durch intelligente Ladesteuerung wird der Solarstrom prioritär für die Fahrzeugladung genutzt, wenn er verfügbar ist.

Sektorenkopplung

Durch die Verbindung verschiedener Energiesektoren kann Solarstrom für die Wärmeversorgung genutzt werden. Dazu gehören Wärmepumpen und Power-to-Heat-Lösungen.

Wie unterstützt digitales Energiemanagement bei der Optimierung?

Die Entscheidung über den Weiterbetrieb einer Ü20-PV-Anlage sollte auf einer soliden Datengrundlage basieren. Mit der ecoplanet Energiemanagement-Software können Unternehmen den tatsächlichen Ertrag ihrer PV-Anlage präzise erfassen und mit den theoretischen Werten vergleichen. Zudem lassen sich Lastprofile analysieren und mit der Solarstromerzeugung abgleichen, um die optimale Eigenverbrauchsstrategie zu entwickeln.

Die Software hilft auch dabei, Anomalien und Leistungseinbußen frühzeitig zu erkennen und zu beheben. Verschiedene Szenarien wie Volleinspeisung, Eigenverbrauch oder Speicherlösungen können simuliert und verglichen werden, um die wirtschaftlichste Option zu identifizieren.

Fazit – Wie können Unternehmen Ü20-PV-Anlagen strategisch optimal nutzen?

Ü20-PV-Anlagen bieten Unternehmen auch nach Ablauf der EEG-Förderung attraktive Möglichkeiten. Durch Eigenverbrauch, Direktvermarktung oder Repowering können Kosten gesenkt und die Nachhaltigkeit gestärkt werden. Mit gezielten Investitionen und digitalem Energiemanagement lassen sich Erträge maximieren und die Energieunabhängigkeit erhöhen – ein entscheidender Vorteil in Zeiten steigender Strompreise und der Energiewende.

Quellen: