Messstellenbetreiber: Was Sie über Aufgaben, Kosten und gesetzliche Pflichten wissen müssen

Die Energiewende erfordert eine Digitalisierung der Stromnetze. Messstellenbetreiber spielen dabei eine zentrale Rolle. Sie sind verantwortlich für den Einbau, Betrieb und die Wartung moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme. Doch welche Aufgaben übernehmen sie genau, welche Kosten entstehen und was regelt das Messstellenbetriebsgesetz?
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Olivia Matondo
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Techniker prüft Kabel und Elektrik im Schaltschrank

Messstellenbetreiber in Kürze

  • Definition: Ein Messstellenbetreiber ist für den Einbau, Betrieb und die Wartung von Stromzählern zuständig. Er erfasst Verbrauchsdaten und übermittelt diese DSGVO-konform an Netzbetreiber und Energielieferanten.
  • Gesetzliche Grundlage: Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) schreibt bis 2032 die flächendeckende Umrüstung auf moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme vor.
  • Kosten: Für moderne Messeinrichtungen liegt die Preisobergrenze bei 20 Euro pro Jahr, für intelligente Messsysteme zwischen 20 und 100 Euro jährlich, abhängig vom Jahresverbrauch.
  • Wahlfreiheit: Unternehmen und Verbraucher können zwischen dem grundzuständigen und einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber wählen.

Was macht ein Messstellenbetreiber und warum ist er wichtig?

Der Messstellenbetrieb umfasst die fachgerechte Installation, Wartung und den Austausch von Stromzählern. Dazu gehört die sichere digitale Erfassung und Übermittlung von Energiedaten an Netzbetreiber, Stromlieferanten und berechtigte Dritte.

Diese Datengrundlage ist entscheidend für:

Präzise Abrechnungen und Kostentransparenz im Unternehmen.

Energieanalysen zur Identifizierung von Einsparpotenzial.

Compliance mit gesetzlichen Vorgaben wie dem Messstellenbetriebsgesetz.

Für Unternehmen mit hohem Energieverbrauch ermöglicht der Messstellenbetrieb die Einbindung in moderne Energiemanagementsysteme, etwa zur Lastspitzenoptimierung oder Echtzeit-Überwachung.

Grundzuständiger oder wettbewerblicher Messstellenbetreiber: Wo liegt der Unterschied?

Grundzuständiger Messstellenbetreiber (gMSB): Wird automatisch vom örtlichen Netzbetreiber gestellt. Er bietet Basisdienste an und ist gesetzlich verpflichtet, Preisobergrenzen einzuhalten.

Wettbewerblicher Messstellenbetreiber (wMSB): Ein unabhängiger Anbieter, den Unternehmen und Verbraucher frei wählen können. Diese punkten oft mit:

Die freie Wahl eines wettbewerblichen Messstellenbetreibers eröffnet Unternehmen strategische Vorteile, insbesondere bei der Optimierung von Energiekosten und beim Aufbau digitaler Infrastrukturen.

Was regelt das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)?

Das Messstellenbetriebsgesetz bildet die rechtliche Grundlage für den modernen Messstellenbetrieb in Deutschland. Es trat 2016 in Kraft und wurde 2023 umfassend novelliert.

Zentrale Regelungen:

  • Pflicht zur Umrüstung: Bis 2032 müssen alle Stromzähler auf moderne Messeinrichtungen oder intelligente Messsysteme umgerüstet werden.
  • Einbaupflicht für Unternehmen: Ab einem Jahresverbrauch über 6.000 kWh oder einer installierten Leistung über 7 kW (z. B. PV-Anlagen) ist der Einbau intelligenter Messsysteme verpflichtend.
  • Preisobergrenzen: Der grundzuständige Messstellenbetreiber darf gesetzlich festgelegte Höchstpreise nicht überschreiten.
  • Datenschutz: Das MsbG enthält umfassende Regelungen zur sicheren Datenverarbeitung und DSGVO-Konformität.

Wie hoch sind die Kosten für den Messstellenbetrieb?

Die Messstellenbetrieb Kosten sind gesetzlich durch Preisobergrenzen gedeckelt, allerdings nur beim grundzuständigen Messstellenbetreiber.

Moderne Messeinrichtung:

Maximal 20 Euro pro Jahr, unabhängig vom Jahresverbrauch.

Intelligentes Messsystem (Pflichteinbau):

Hinzu kommt: Bei Einbau einer Steuerungseinrichtung (z. B. für steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG) können zusätzlich bis zu 50 Euro jährlich anfallen.

Wichtig: Diese Obergrenzen gelten nicht für wettbewerbliche Messstellenbetreiber. Diese können individuelle Preise ansetzen.

Die Kosten für den Messstellenbetrieb trägt grundsätzlich der Verbraucher bzw. Anlagenbetreiber. Einige Stromlieferanten bieten an, die Kosten über die Energierechnung abzurechnen; ansonsten erhalten Sie eine separate Rechnung vom Messstellenbetreiber.

Moderne Messeinrichtung oder intelligentes Messsystem: Was ist der Unterschied?

Moderne Messeinrichtung (mME):

Digitaler Stromzähler, der Verbrauchswerte bis zu 24 Monate speichert.

Zeigt tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Verbräuche an.

Keine Fernauslesung oder Datenübermittlung möglich.

Intelligentes Messsystem (iMSys / Smart Meter (digitale Zähler):

Moderne Messeinrichtung plus Smart Meter Gateway.

Ermöglicht bidirektionale Datenkommunikation: Senden und Empfangen von Daten. Fernauslesung, automatische Übermittlung und Integration in smarte Energiemanagementlösungen.

Integration in moderne Energiemanagementsysteme

Ein wettbewerblicher Messstellenbetreiber kann intelligente Messsysteme nahtlos in Energiemanagementsysteme einbinden.

Vorteile:

  • Präzise Energieanalyse in Echtzeit.
  • Automatisierte Alarme bei Anomalien.
  • Kontinuierliche Verbrauchsoptimierung.
  • Verbesserte Transparenz für Stakeholder und Unterstützung interner Nachhaltigkeitsziele.


FAQ – Häufige Fragen zu Messstellenbetreibern

Kann ich meinen Messstellenbetreiber frei wählen? Ja. Verbraucher und Unternehmen können jederzeit einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber beauftragen.

Wer zahlt die Kosten für den Messstellenbetrieb? Die Kosten trägt grundsätzlich der Anschlussnutzer bzw. Anlagenbetreiber. Bei intelligenten Messsystemen werden die Kosten ab 2024 anteilig zwischen Anschlussnutzer und Netzbetreiber aufgeteilt.

Muss ich den Einbau dulden? Ja. Verbraucher und Hauseigentümer sind verpflichtet, den Einbau zu dulden, wenn die Preisobergrenzen eingehalten werden.

Quellen

Blog

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