Der Industriestrompreis kommt – aber nicht für alle.

Die Diskussion um den Industriestrompreis nimmt endlich konkrete Formen an. Nachdem die EU-Kommission im Juni 2025 grundsätzlich grünes Licht gegeben hat, kündigte Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) nun offiziell an, dass der staatlich subventionierte Industriestrompreis ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten soll. Ziel ist es, energieintensive Unternehmen im internationalen Wettbewerb zu entlasten und industrielle Wertschöpfung in Europa zu sichern. Doch die neue Förderung bleibt ein Spagat zwischen Wettbewerbsfähigkeit, Haushaltsdisziplin und Energiepolitik – und betrifft längst nicht alle Unternehmen.
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Olivia Matondo
Growth
Solarfeld und Infrastruktur bei blauem Himmel

Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Die Diskussion um den Industriestrompreis nimmt endlich konkrete Formen an.

Nachdem die EU-Kommission im Juni 2025 grundsätzlich grünes Licht gegeben hat, kündigte Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) nun offiziell an, dass der staatlich subventionierte Industriestrompreis ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten soll. Ziel ist es, energieintensive Unternehmen im internationalen Wettbewerb zu entlasten und industrielle Wertschöpfung in Europa zu sichern.

Doch die neue Förderung bleibt ein Spagat zwischen Wettbewerbsfähigkeit, Haushaltsdisziplin und Energiepolitik – und betrifft längst nicht alle Unternehmen.

Was ist der Industriestrompreis?

Der Industriestrompreis ist ein staatlich ermöglichter Stromrabatt für Unternehmen, die besonders viel Energie verbrauchen und in globalem Wettbewerb stehen.

Die EU erlaubt künftig Rabatte von bis zu 50 % auf bis zu 50 % des Stromverbrauchs – unter strengen Auflagen.

Ziel: Standorte sichern, Arbeitsplätze erhalten, Dekarbonisierung vorantreiben.

Ab wann gilt der Industriestrompreis?

Ab 2026 – das ist nun offiziell.

Wirtschaftsministerin Reiche bestätigte in Berlin, dass sie von einer Einführung zum 1. Januar 2026 ausgeht.

Das bedeutet: Unternehmen können sich ab sofort auf Antragsverfahren und Nachweispflichten vorbereiten.

Deutschland arbeitet derzeit an der nationalen Ausgestaltung des Förderprogramms – Details zu Fördersätzen, Kriterien und Budgetierung werden in den kommenden Wochen erwartet.

Welche Unternehmen bekommen den Industriestrompreis?

Nur Unternehmen, die auf der sogenannten KUEBLL-Liste (Carbon-Leakage-Liste der EU) stehen, dürfen von den Rabatten profitieren.

Das betrifft z. B.:

  • Aluminium-, Stahl- und Metallverarbeitung
  • Chemie- und Grundstoffindustrie
  • Papierherstellung
  • Glas-, Zement- und Keramikproduktion

Insgesamt sind das etwa 2.000 Unternehmensgruppen europaweit.

Mittelstand, produzierendes Gewerbe und Dienstleistungssektor bleiben weiterhin außen vor – für sie sind andere Strategien zur Stromkostenreduktion entscheidend.

Was ist die KUEBLL-Liste?

Die KUEBLL-Liste ist eine offizielle Liste der EU, die sogenannte Carbon-Leakage-Risiken benennt – also Branchen, die wegen hoher Energiekosten und internationalem Wettbewerbsdruck ihre Produktion ins Ausland verlagern könnten.

Nur wer auf dieser Liste steht, kann laut EU-Rahmen einen Industriestrompreis erhalten.

Wie beantragt man den Industriestrompreis?

Die nationalen Antragsverfahren werden aktuell erarbeitet.

Reiche kündigte an, die Nachweispflichten sollten „so bürokratiearm wie möglich“ gestaltet werden.

Voraussichtlich werden folgende Schritte relevant:

  1. Prüfung der Förderfähigkeit (Branche, Verbrauch, Standort)
  2. Nachweis von Effizienzmaßnahmen und CO₂-Reduktionszielen
  3. Einreichung digitaler Anträge über eine zentrale Förderplattform
  4. Verknüpfung mit Dekarbonisierungs-Investitionen

Das Bundeswirtschaftsministerium plant, Haushaltsmittel ab 2027 rückwirkend einzusetzen.

Wie wird der Industriestrompreis finanziert?

Die Förderung soll über den Klima- und Transformationsfonds (KTF) finanziert werden.

Schätzungen zufolge könnten jährliche Kosten von rund 1,5 Milliarden Euro entstehen – allein für etwa 2.000 Unternehmen.

Die Bundesregierung sieht darin ein „Signal der industriellen Resilienz“, Kritiker warnen vor Markteingriffen und Wettbewerbsverzerrungen.

Die Einführung steht im Kontext des „Stahlgipfels“ im Kanzleramt am 6. November 2025, bei dem Bundeskanzler Friedrich Merz mit Branchenvertretern über Energiepreise, Lieferketten und Standortfragen beraten wird.

Was kann ich tun, wenn mein Unternehmen keinen Industriestrompreis bekommt?

Dann gilt: Jetzt erst recht handeln.

Es gibt zahlreiche Hebel, um auch ohne direkte Förderung in Richtung Industriestrompreis zu kommen:

  • Strategischer Energieeinkauf (z. B. Tranchenmodelle, Timing, Marktzugänge)
  • Netzentgeltoptimierung durch Standortanalyse, Leistungspreissteuerung
  • Lastmanagement: Verschiebung energieintensiver Prozesse in günstige Zeitfenster
  • ISO 50001-Zertifizierung, um regulatorisch zu profitieren und Effizienzpotenziale zu heben
  • Eigenverbrauch, erneuerbare Energien (z.b. PV), Speicher und Flexibilität als direkte Kostenhebel

Wie kann ich prüfen, ob mein Unternehmen auf der KUEBLL-Liste steht?

Die Liste ist öffentlich – sie wird regelmäßig von der EU-Kommission und dem BAFA veröffentlicht.

Wir unterstützen Sie gern bei der Einschätzung, ob:

  • Ihre Branche gelistet ist
  • Ihr Unternehmen in ein förderfähiges Cluster fällt
  • und welche nächsten Schritte sinnvoll sind

Warum sollten Sie jetzt aktiv werden?

Weil der Industriestrompreis keine Einladung an alle ist.

Und weil klar ist: Wer nicht dazugehört, muss es sich selbst verdienen.

Unternehmen, die ihre Energiebeschaffung frühzeitig optimieren und regulatorische Chancen nutzen, können auch ohne Subventionen Preise auf Industrieniveau erreichen.

Und wer heute seine Strategie aufstellt, sichert sich nicht nur günstigere Kosten – sondern auch Handlungsspielraum für kommende Regulierungen, CO2-Bepreisung und Marktveränderungen.

Fazit

Der Industriestrompreis kommt – aber nicht für alle.

Er ist ein politisches Signal, kein flächendeckendes Allheilmittel.

Für förderfähige Branchen ist er ein kurzfristiger Wettbewerbsvorteil, für alle anderen ein Weckruf zur Eigeninitiative.

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um Energiestrategien zu überprüfen, Chancen zu bewerten und aktiv zu gestalten – mit klaren Daten, realistischen Szenarien und langfristiger Planung.

Wer seine Energiepolitik heute zukunftssicher aufstellt, braucht morgen keine Subventionen, um wettbewerbsfähig zu bleiben.

Wenn Sie wissen möchten, wie Ihr Unternehmen davon profitieren oder alternativ neue Wege gehen kann – sprechen Sie uns an.

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