Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) schafft finanzielle Anreize für Anlagen, die gleichzeitig Strom und Wärme erzeugen. Für Unternehmen bringt es sowohl Förderchancen als auch rechtliche Pflichten mit sich.
Erfahren Sie hier, welche Akteure handeln müssen und wie sich das KWKG auf die Energiekosten im Mittelstand auswirkt.
KWKG in Kürze
- Das KWKG fördert KWK-Anlagen, die Strom und Wärme gleichzeitig erzeugen und so bis zu 90 % Wirkungsgrad erreichen – ein wichtiger Beitrag zur Energiewende.
- Unternehmen profitieren von Zuschlägen pro erzeugter Kilowattstunde, während die Finanzierung solidarisch über die KWKG-Umlage auf alle Stromverbraucher verteilt wird.
- Unternehmen können durch KWK-Technologien Energiekosten senken, Nachhaltigkeitsziele erfüllen und ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken.
Was ist das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)?
Das KWKG fungiert als Fördergesetz, das seit 2002 in Kraft ist und mehrfach novelliert wurde, um den Anforderungen der Energiewende gerecht zu werden.
Die zentralen Ziele:
- Förderung moderner und innovativer KWK-Anlagen
- Ausbau von Wärmenetzen und Speichersystemen
- Stärkung der Versorgungssicherheit
- Nachhaltiger Beitrag zum Klimaschutz
Die historische Entwicklung zeigt: Zuerst standen klassische Blockheizkraftwerke (BHKW) im Mittelpunkt. Heute umfasst das Gesetz viele innovative Systeme. Diese Systeme sind mit erneuerbaren Energien verbunden. Die Verlängerung bis 2030 schafft langfristige Planungssicherheit.
Die betroffenen Hauptgruppen:
- Betreiber von KWK-Anlagen aller Größenordnungen
- Unternehmen mit hohem Energieverbrauch, die spezielle Entlastungen beantragen können
- alle Endverbraucher, die über die KWKG-Umlage zur solidarischen Finanzierung der Förderung beitragen.
Aktuelle Entwicklungen 2025:
Das KWKG wurde im April 2025 novelliert und bringt wichtige Änderungen mit sich:
- Verlängerung der Förderung: Die Fördermöglichkeiten wurden bis 2030 verlängert, was langfristige Planungssicherheit schafft
- Übergangsregelung: Auch Anlagen, die erst nach 2026 in Betrieb gehen, können gefördert werden, sofern sie bis Ende 2026 genehmigt oder verbindlich beauftragt wurden
- Ende der Ölförderung: Neue KWK-Anlagen mit fossilen flüssigen Brennstoffen erhalten keine Förderung mehr
- Steigende Umlage: Die KWKG-Umlage ist 2025 auf 0,277 ct/kWh gestiegen
Wie funktioniert die Kraft-Wärme-Kopplung?
Die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) löst einen fundamentalen Schwachpunkt herkömmlicher Kraftwerke: Während dort etwa zwei Drittel der Primärenergie als Abwärme verloren gehen, nutzen KWK-Anlagen diese Wärme gezielt für Heizungen, Warmwasserbereitung oder industrielle Prozesse.
Dadurch erreichen sie Gesamtwirkungsgrade von bis zu 90 Prozent und gehören zu den effizientesten Technologien der dezentralen Energieerzeugung. Moderne KWK-Systeme integrieren zudem Wärmespeicher, Brennstoffzellen oder erneuerbare Energien für noch mehr Flexibilität und Effizienz.
Welche Förderung bietet das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz?
Die finanzielle Unterstützung durch das KWKG ist differenziert gestaltet und berücksichtigt sowohl verschiedene Technologien als auch unterschiedliche Anlagengrößen und spezifische Einsatzbereiche.
Förderfähige Investitionen:
- Neubau, Modernisierung und Nachrüstung von KWK-Anlagen
- Innovative KWK-Systeme (KWK-Anlagen kombiniert mit erneuerbaren Energien wie Wärmepumpen, Solarthermie oder Geothermie)
- Wärme- und Kältenetze, Speicher
Zuschlagshöhen je Kilowattstunde:
- Bis 50 kW: bis zu 8 ct/kWh
- Bis 250 kW: ca. 5–6 ct/kWh
- Bis 2 MW: ca. 4 ct/kWh
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fungiert als zentraler und kompetenter Ansprechpartner für die Zulassung und administrative Abwicklung der Förderung. Unternehmen durchlaufen ein strukturiertes Verfahren, in dem sie ihre Anlagen registrieren und die Zuschlagsberechtigung erlangen müssen, um anschließend die regelmäßigen Zahlungen zu erhalten.
Wer muss handeln?
- Unternehmen, die KWK-Anlagen planen oder betreiben
- Energieintensive Betriebe, die Förderungen oder Entlastungen nutzen wollen
Checkliste für KWKG-Förderung
Schritt 1: Voraussetzungen prüfen
- Anlagengröße zwischen 1 kW und 50 MW elektrische Leistung
- Hocheffizienz-Nachweis (mind. 10% Primärenergieeinsparung)
- Kein Betrieb mit fossilen flüssigen Brennstoffen (Öl)
- Genehmigung bis 31.12.2026 (für Inbetriebnahme bis 2030)
Schritt 2: Unterlagen vorbereiten
- Angebote/Kostenvoranschläge einholen
- Technische Datenblätter der KWK-Anlage
- Genehmigungsunterlagen (BImSchG bei größeren Anlagen)
- Nachweis der Brennstoffversorgung
Schritt 3: BAFA-Antrag stellen
- Online-Registrierung im BAFA-Portal (ELAN-K2)
- Vollständigen Antrag vor Baubeginn einreichen
- Bei Anlagen >50 kW: Zulassungsantrag erforderlich
- Bei Anlagen ≤50 kW: Allgemeinverfügung ausreichend
Schritt 4: Anlage errichten und anmelden
- Anlage nach Genehmigung errichten
- Netzbetreiber über Inbetriebnahme informieren
- Mess- und eichrechtskonforme Zähler installieren
- Dauerbetrieb innerhalb der Fristen aufnehmen
Schritt 5: Förderung beantragen und abrechnen
- Verwendungsnachweis beim BAFA einreichen
- Jährliche Meldungen an BAFA (ab 50 kW)
- Zuschlagszahlungen vom Netzbetreiber erhalten
- Regelmäßige Dokumentation der Betriebsstunden
Hinweis: Lassen Sie sich von Energieberatern oder spezialisierten Planern unterstützen, um Fehler zu vermeiden und alle Fördermöglichkeiten auszuschöpfen.
Was bedeutet die KWKG-Umlage für Unternehmen?
Die KWKG-Umlage stellt das zentrale Finanzierungsinstrument dar, über das die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung solidarisch von allen Stromverbrauchern getragen wird. Als fester Aufschlag auf die Netzentgelte ist sie integraler Bestandteil des Strompreises.
Aktuelle Höhe:
- 2025: 0,277 ct/kWh für nicht-privilegierte Verbraucher
- Jährliche Anpassung durch Übertragungsnetzbetreiber
Für Unternehmen mit besonders hohem Energieverbrauch sieht das Gesetz jedoch differenzierte Regelungen vor, die der Wahrung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit dienen. Stromkostenintensive Betriebe können sich unter bestimmten Voraussetzungen teilweise von der Umlage befreien lassen, sofern sie die erforderlichen Anträge stellen und entsprechende Nachweise beim BAFA einreichen. Diese gezielte Privilegierung soll die Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Industrien sichern, ohne die grundsätzliche Finanzierung des gesamten Fördersystems zu gefährden.
Energieintensive Betriebe sollten entsprechend proaktiv prüfen, ob sie die gesetzlichen Voraussetzungen für Entlastungen erfüllen und entsprechende Anträge stellen können.
Welche Vorteile bietet das KWKG für Unternehmen?
- Erhebliche Primärenergieeinsparungen: Unternehmen mit konstantem Wärmebedarf können durch KWK-Systeme bis zu 30 Prozent Primärenergie sparen
- Niedrigere Energiekosten: Die hohe Effizienz der gleichzeitigen Strom- und Wärmeerzeugung führt zu deutlich reduzierten Energiekosten
- Verbesserte Klimabilanz: Durch den effizienten Energieeinsatz können Unternehmen ihre CO₂-Emissionen signifikant senken und Nachhaltigkeitsziele erreichen
- Reduzierte Stromabhängigkeit: Die gleichzeitige Produktion von Strom und Wärme ermöglicht es, die Abhängigkeit von extern bezogenem Strom systematisch zu reduzieren
- Planbare Zusatzeinnahmen: Durch die KWKG-Zuschlagszahlungen generieren Unternehmen zusätzliche, kalkulierbare Einnahmen für den erzeugten KWK-Strom
- Erhöhte Versorgungssicherheit: Eigene Stromerzeugung macht Unternehmen unabhängiger von Stromausfällen und Netzproblemen
- Langfristige Planungssicherheit: Die Verlängerung der KWKG-Förderung bis 2030 schafft verlässliche Rahmenbedingungen für Investitionsentscheidungen
Fazit – Bedeutung des KWKG für Unternehmen
Das KWKG ist ein entscheidender Faktor für die Energie- und Kostenstrategie von Unternehmen.
- Alle Stromverbraucher sind durch die Umlage betroffen.
- Betreiber von KWK-Anlagen profitieren von Zuschlägen.
- Energieintensive Unternehmen können Entlastungen beantragen.
Für Unternehmen heißt das: Wer sich frühzeitig informiert, Förderungen nutzt und KWK-Technologien einsetzt, kann Kosten senken, Nachhaltigkeitsziele erreichen und die eigene Wettbewerbsfähigkeit stärken.
Quellen
- KWKG-Umlage | Bundesnetzagentur
- Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG): KWK-Anlagen | NRW. Energy 4 Climate GmbH
- Zuschläge gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz | Bayernwerk Netz GmbH