Was ist das Energiefinanzierungsgesetz (EnFG)?

Das Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) regelt seit 2023 die Finanzierung der deutschen Energiewende im Stromsektor. Es löst den bisherigen Ausgleichsmechanismus ab und schafft klare Strukturen für die Deckung von Kosten aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) und der Offshore-Netzanbindung.
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Olivia Matondo
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Energiefinanzierungsgesetz EnFG in Kürze

Das EnFG Gesetz trat am 1. Januar 2023 in Kraft und regelt die Finanzierung von Kosten aus EEG, KWKG und Offshore-Netzanbindung über Bundeszuschüsse und Umlagen.

  • Es ersetzt die bisherige EEG-Umlage durch direkte Zahlungen des Bundes an die Übertragungsnetzbetreiber und setzt damit auf eine steuerbasierende Finanzierung.
  • Die KWKG-Umlage und Offshore-Netzumlage bleiben als Aufschläge auf Netzentgelte bestehen, wobei energieintensive Unternehmen Entlastungsmöglichkeiten erhalten.
  • Das Energiefinanzierungsgesetz EnFG schafft Transparenz, reduziert administrative Lasten und unterstützt die Dekarbonisierung der Industrie durch gezielte Ausnahmeregelungen.

Warum wurde das Energiefinanzierungsgesetz EnFG eingeführt?

Bis Ende 2022 wurden die Kosten der Energiewende primär über die EEG-Umlage finanziert, ein Aufschlag auf den Strompreis, den Verbraucher und Unternehmen direkt zahlten.

Dieses Modell führte zu steigenden Stromkosten und belastete vor allem energieintensive Branchen. Mit dem Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) vollzog die Bundesregierung einen Systemwechsel: Die Finanzierung erfolgt nun zentral über den Bundeshaushalt, wodurch die Strompreise für Endkunden sinken und die Planbarkeit steigt.

Das EnFG Gesetz dient nicht nur der Kostensenkung, sondern auch der strategischen Steuerung: Es schafft einen transparenten Ausgleichsmechanismus zwischen Netzbetreibern und Bund, definiert klare Verfahren zur Ermittlung des EEG-Finanzierungsbedarfs und des KWKG-Finanzierungsbedarfs und regelt die Erhebung verbleibender Umlagen.

Wie funktioniert die Finanzierung nach dem Energiefinanzierungsgesetz?

Das Energiefinanzierungsgesetz EnFG unterscheidet zwischen zwei Finanzierungsströmen: dem Ausgleich durch Bundesmittel (für EEG-Kosten) und der Umlageerhebung (für KWKG und Offshore-Anbindung).

EEG-Finanzierung:

Der jährliche EEG-Finanzierungsbedarf wird von den vier deutschen Übertragungsnetzbetreibern ermittelt und an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gemeldet.

Der Bund gleicht diesen Bedarf über direkte Zahlungen aus einem speziellen Sondervermögen aus. Diese Mittel stammen aus dem Energie- und Klimafonds (EKF) sowie aus Steuereinnahmen. Dadurch wird die Förderung erneuerbarer Energien aus allgemeinen Haushaltsmitteln und nicht mehr über Stromkunden finanziert.

KWKG- und Offshore-Finanzierung:

Die KWKG-Umlage zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung und die Offshore-Netzumlage für Kosten der Netzanbindung von Windparks auf See bleiben als Aufschlag auf Netzentgelte bestehen. Diese Umlagen werden von Netzbetreibern gegenüber Letztverbrauchern erhoben und zwischen Verteilernetzbetreibern und Übertragungsnetzbetreibern ausgeglichen.

Welche Umlagen regelt das EnFG Gesetz?

Das Energiefinanzierungsgesetz EnFG regelt zwei zentrale Umlagen, die weiterhin auf Netzentgelte aufgeschlagen werden:

  1. KWKG-Umlage: Dient der Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die gleichzeitig Strom und Wärme erzeugen und damit hohe Wirkungsgrade erreichen.
  2. Offshore-Netzumlage: Finanziert die Kosten für den Anschluss von Offshore-Windparks an das Festlandnetz, die gemäß § 17f Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) von Netzbetreibern getragen werden.

Beide Umlagen werden jährlich neu berechnet und veröffentlicht. Unternehmen mit hohem Stromverbrauch können unter bestimmten Voraussetzungen Entlastungen beantragen, insbesondere stromkostenintensive Betriebe, die ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nachweisen.

Wer profitiert von Entlastungen nach dem Energiefinanzierungsgesetz?

Das EnFG Gesetz sieht gezielte Ausnahmeregelungen für energieintensive Unternehmen vor, um deren internationale Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Antragsberechtigt sind Unternehmen aus Branchen wie Chemie, Metallerzeugung, Papier oder Glas, die nachweisen können, dass ihr Stromverbrauch einen bestimmten Anteil an der Bruttowertschöpfung übersteigt.

Voraussetzungen:

  • Betrieb eines zertifizierten Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 oder vergleichbarer Standards.
  • Nachweis der Stromkostenintensität und Zugehörigkeit zu einem förderfähigen Sektor.
  • Einhaltung europarechtlicher Beihilfeleitlinien, insbesondere der „Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten".

Durch diese Regelungen wird sichergestellt, dass industrielle Wertschöpfung in Deutschland erhalten bleibt, ohne die Energiewende zu gefährden.

Welche Rolle spielt das BAFA beim Energiefinanzierungsgesetz EnFG?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übernimmt im Rahmen des EnFG Gesetzes zentrale Verwaltungs- und Kontrollfunktionen. Es prüft Anträge auf Entlastung von Umlagen, überwacht die Einhaltung der Nachweispflichten (z. B. Energiemanagementsysteme) und veröffentlicht jährlich Listen förderfähiger Unternehmen. Zudem koordiniert das BAFA die Meldungen der Übertragungsnetzbetreiber zum EEG-Finanzierungsbedarf und stellt sicher, dass die Bundesmittel korrekt und fristgerecht fließen. Diese Transparenz ist entscheidend, um Missbrauch vorzubeugen und die Akzeptanz der Energiewende zu sichern.

Quellen

Blog

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