CBAM: Was produzierende Unternehmen jetzt wissen müssen

Das Wichtigste in Kürze
- CBAM ist seit Januar 2026 vollständig in Kraft: EU-Importeure bestimmter Industriegüter müssen CO₂-Zertifikate kaufen.
- Betroffen sind Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Strom und Wasserstoff – sowie indirekt alle Fertigungsunternehmen, die diese Materialien verarbeiten.
- Wer Energieverbrauch und CO₂-Intensität sauber dokumentiert, verschafft sich einen messbaren Kostenvorteil gegenüber Wettbewerbern mit schlechter Datenlage.
- Handlungsbedarf: Energiedaten-Qualität jetzt prüfen – belastbare CO₂-Nachweise werden unter CBAM zum Wettbewerbsfaktor.
Was ist CBAM und warum ist es 2026 relevant?
Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist ein EU-Regulierungsinstrument, das CO₂-Kosten für importierte Waren an die Kosten des EU-Emissionshandels (ETS) angleicht. Ziel ist es, sogenanntes Carbon Leakage zu verhindern – also die Verlagerung energieintensiver Produktion in Länder mit niedrigeren Umweltstandards.
CBAM wurde mit der EU-Verordnung 2023/956 eingeführt und durchlief eine Übergangsphase von Oktober 2023 bis Dezember 2025. In dieser Zeit galten nur Berichtspflichten. Seit Januar 2026 müssen Importeure auch CBAM-Zertifikate erwerben – zum jeweils aktuellen Preis der EU-ETS-Zertifikate.
Was das konkret bedeutet: Wer Stahlträger aus Drittstaaten importiert, muss nun für jede Tonne eingebettetes CO₂ ein Zertifikat kaufen. Das erhöht den effektiven Einkaufspreis und gleicht ihn an die Kosten an, die ein europäischer Stahlproduzent im ETS trägt.
Welche Branchen und Produkte sind direkt betroffen?
CBAM gilt für den Import folgender Sektoren in die EU gemäß EU-Verordnung 2023/956, Anhang I. Direkt betroffen sind sechs Sektoren: Eisen und Stahl (Walzstahl, Rohre, Halbzeuge), Aluminium (Rohlinge, Bleche, Profile), Zement (Klinker, Portlandzement), Düngemittel (Ammoniak, Salpetersäure, Harnstoff), Strom aus Drittländern sowie Wasserstoff.
Wichtig für verarbeitende Betriebe: Auch wenn Ihr Unternehmen nicht direkt Rohstoffe importiert, sind Sie indirekt betroffen – über Ihre Lieferanten. Wer Stahlbauteile von einem Händler bezieht, der wiederum aus Drittländern importiert, wird die Kosten früher oder später in der Einkaufsrechnung spüren.
Laut einer Analyse des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ist die deutsche Fertigungsindustrie einer der größten Abnehmer von Stahl und Aluminium innerhalb der EU – und damit besonders exponiert gegenüber CBAM-induzierten Preiseffekten.
Was müssen betroffene Unternehmen konkret tun?
Für Unternehmen, die direkt CBAM-pflichtige Güter importieren, gelten ab Januar 2026 vier konkrete Pflichten.
1. Registrierung als zugelassener CBAM-Anmelder
Importeure müssen sich beim Zoll als zugelassener CBAM-Anmelder registrieren. Ohne diese Registrierung ist der Import CBAM-pflichtiger Waren nicht zulässig. In Deutschland erfolgt die Registrierung über die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt).
2. Jährliche CBAM-Erklärung
Bis zum 31. Mai jeden Jahres ist eine CBAM-Erklärung für das Vorjahr einzureichen. Diese enthält die Gesamtmenge der importierten Waren in Tonnen, die eingebetteten CO₂-Emissionen pro Warenart sowie die Anzahl der abgegebenen CBAM-Zertifikate.
3. CBAM-Zertifikate erwerben und abgeben
Die Anzahl der benötigten Zertifikate entspricht den eingebetteten CO₂-Emissionen der importierten Waren. Zertifikate werden über die DEHSt erworben – zum aktuellen ETS-Preis. Je nach Preisniveau entstehen hier erhebliche Zusatzkosten für die Importkalkulation.
4. Emissionsdaten von Lieferanten einholen
Um eingebettete Emissionen korrekt zu berechnen, sind Unternehmen auf valide CO₂-Daten ihrer Lieferanten angewiesen. Fehlen diese, greift die EU auf Standard-Emissionsfaktoren zurück – die in der Regel ungünstiger sind als tatsächliche Werte. Eigene Lieferantendaten sind fast immer vorteilhafter.
Welche Konsequenzen drohen bei Nicht-Einhaltung?
CBAM ist keine Empfehlung – es ist Gesetz. Gemäß EU-Verordnung 2023/956 beträgt die Strafe für nicht abgegebene Zertifikate mindestens 50 Euro pro Tonne CO₂ – zusätzlich zur Nachzahlungspflicht der Zertifikate selbst. In schweren Fällen können Importlizenzen entzogen werden.
Die Europäische Kommission hat angekündigt, die Durchsetzung ab 2026 deutlich zu verschärfen. Unternehmen, die noch nicht registriert sind, riskieren empfindliche Bußgelder und operative Einschränkungen beim Import.
CBAM als Wettbewerbsvorteil – warum Energiedatenqualität jetzt zählt
Hier liegt die strategische Chance für energieeffiziente Fertigungsunternehmen, die bisher kaum diskutiert wird: CBAM belastet Importprodukte – aber nicht gleichmäßig. Je höher die CO₂-Intensität eines importierten Produkts, desto höher die Zertifikat-Kosten. Das verschiebt die Wettbewerbsgleichgewichte zugunsten von Herstellern mit nachweislich niedrigem CO₂-Fußabdruck.
Laut Fraunhofer ISE können energieintensive Fertigungsbetriebe ihren spezifischen CO₂-Ausstoß durch systematisches Energiemanagement um 10 bis 20 Prozent reduzieren – ohne große Investitionen, allein durch bessere Steuerung und Anomalie-Erkennung in bestehenden Prozessen.
In unserer Erfahrung mit produzierenden Unternehmen reduzieren Betriebe, die Energiedaten systematisch erfassen und auswerten, ihren Verbrauch im Schnitt um 13 Prozent pro Standort – und können diese Einsparung gegenüber Kunden und Behörden belastbar nachweisen. Das ist exakt die Art von Dokumentation, die unter CBAM an Bedeutung gewinnt.
Drei Hebel für Fertigungsunternehmen: Erstens Energieverbrauch automatisiert messen – Verbrauch pro Produkteinheit als Basis für CO₂-Intensitätsnachweise. Zweitens Anomalien früh erkennen – ungeplanter Mehrverbrauch erhöht direkt die CO₂-Intensität. Drittens Einsparmaßnahmen dokumentieren – auditierbare Nachweise für Lieferanten, Kunden und Behörden.
Häufig gestellte Fragen zu CBAM
Gilt CBAM auch für kleine Unternehmen?
CBAM gilt grundsätzlich für alle Importeure der betroffenen Güter – unabhängig von der Unternehmensgröße. Es gibt eine De-minimis-Ausnahme für Sendungen unter einem Warenwert von 150 Euro, die für gewerbliche Importmengen jedoch in der Praxis nicht relevant ist.
Ab wann muss ich CBAM-Zertifikate kaufen?
Die Pflicht zum Erwerb und zur Abgabe von CBAM-Zertifikaten gilt seit Januar 2026. Die erste CBAM-Erklärung für das Kalenderjahr 2026 ist bis zum 31. Mai 2027 einzureichen.
Was sind eingebettete Emissionen?
Eingebettete Emissionen sind die CO₂-Emissionen, die bei der Herstellung eines importierten Produkts entstanden sind – also die Emissionen im Produktionsprozess des Lieferanten, nicht beim Transport. Diese müssen für die CBAM-Berechnung dokumentiert und deklariert werden.
Wie berechne ich die eingebetteten Emissionen meiner importierten Waren?
Entweder erhalten Sie die Emissionsdaten direkt von Ihrem Lieferanten (bevorzugt) oder Sie verwenden die Standard-Emissionsfaktoren der EU-Kommission. Eigene Lieferantendaten sind fast immer vorteilhafter, da die Standardwerte konservativ kalkuliert sind.
Was hat CBAM mit meinem Energiemanagement zu tun?
Als Hersteller, der mit importierten Gütern konkurriert, profitieren Sie von CBAM, wenn Sie eine nachweislich niedrige CO₂-Intensität in Ihrer Produktion dokumentieren können. Das setzt ein sauberes Energiedaten-Managementsystem voraus, das Verbrauch, Einsparungen und CO₂-Intensität auditierbar erfasst.
Fazit: Jetzt Energiedaten-Readiness prüfen
CBAM ist kein reines Compliance-Thema für Importspezialisten – es ist ein struktureller Wettbewerbsfaktor für die gesamte europäische Fertigungsindustrie. Direktbetroffene Importeure müssen jetzt handeln: Registrierung, Datenerfassung, Zertifikate. Verarbeitende Betriebe sollten prüfen, ob ihre Energiedatenlage ausreicht, um die eigene CO₂-Intensität zuverlässig nachzuweisen.
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