Energieeffizienzgesetz Rechenzentrum: Was Betreiber 2026 wissen müssen
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Energieeffizienz in Rechenzentren in Kürze
- Meldepflicht ab 300 kW: Rechenzentren mit einer nicht redundanten Nennanschlussleistung ab 300 kW müssen sich im Energieeffizienzregister registrieren und jährlich Daten melden, erstmals bis 15. August 2024 (ab 500 kW) bzw. 1. Juli 2025 (ab 300 kW).
- Energiemanagement nach ISO 50001: Ab 1 MW Anschlussleistung ist ein zertifiziertes Energiemanagementsystem verpflichtend; öffentliche Betreiber ab 300 kW.
- Technische Effizienzstandards: Das EnEfG legt Vorgaben für PUE (Power Usage Effectiveness), Kühlung, Abwärmenutzung und Resilienz fest, neue Rechenzentren müssen diese ab Inbetriebnahme erfüllen.
- Strategischer Hebel statt Pflichterfüllung: Energieeffiziente Rechenzentren senken nicht nur Kosten, sondern schaffen Wettbewerbsvorteile durch niedrigere Betriebskosten, bessere ESG-Performance und Planungssicherheit.
Was fordert das Energieeffizienzgesetz für Rechenzentren konkret?
Das EnEfG trat am 18. November 2023 in Kraft und adressiert explizit Rechenzentren als energieintensive Infrastrukturen.
Ziel ist die Steigerung der Energieeffizienz in Rechenzentren durch verbindliche technische, organisatorische und dokumentarische Maßnahmen. Betroffen sind alle Rechenzentren mit einer nicht redundanten Nennanschlussleistung über 300 kW, ausgenommen sind lediglich Netzknoten.
Die zentralen Vorgaben umfassen:
- Energieeffizienzregister: Betreiber müssen jährlich bis 31. März Daten zu Energieverbrauch, PUE-Werten, Kühlsystemen und Abwärmenutzung melden.
- Abwärmenutzung: Ab Juli 2026 müssen neue Rechenzentren mindestens 20 Prozent der Abwärme nutzen oder nachweisen, dass dies technisch oder wirtschaftlich nicht möglich ist.
- Energie- und Umweltmanagementsysteme: Ab 1 MW ist ISO 50001-Zertifizierung Pflicht; kleinere Rechenzentren (ab 300 kW) müssen ein Energiemanagementsystem einführen, aber nicht zwingend zertifizieren.
Wie wirkt sich das EnEfG auf die Energiekosten im Rechenzentrum aus?
Rechenzentren verursachen erhebliche Energiekosten, oft 40–60 % der Gesamtbetriebskosten.
Das EnEfG zwingt Betreiber, Energieflüsse transparent zu machen und Ineffizienzen aufzudecken. Gleichzeitig eröffnet es wirtschaftliche Chancen:
Kostensenkung durch Transparenz: Die verpflichtende Erfassung von Verbrauchs- und PUE-Daten zeigt, wo Energie verschwendet wird, etwa durch überkühlte Bereiche, ineffiziente Serverlast oder schlecht gewartete Klimatechnik.
Planbare Investitionen: Wer frühzeitig in energieeffiziente Rechenzentren investiert (z. B. Kaltgang-Einhausung, Free Cooling, Server-Virtualisierung), profitiert von niedrigeren Stromkosten und vermeidet spätere teure Nachrüstungen.
Wettbewerbsvorteil: Kunden bevorzugen zunehmend nachhaltige IT-Dienstleister. Ein energieeffizientes Rechenzentrum stärkt die Marktposition und erfüllt ESG-Anforderungen.
Welche Rolle spielt die Rechenzentrum-Energieeffizienz für die Energiewende?
Rechenzentren in Deutschland verbrauchen rund 18 TWh Strom pro Jahr, Tendenz steigend.
Mit der Digitalisierung und dem Wachstum von Cloud, KI und Edge Computing wird der Bedarf weiter zunehmen. Energieeffizienz in Rechenzentren ist daher kein Nischenthema, sondern ein zentraler Hebel der Energiewende.
Das EnEfG setzt auf drei Säulen:
- Effizienzsteigerung: Durch technische Standards (PUE-Zielwerte, effiziente Kühlung) sinkt der spezifische Energieverbrauch pro IT-Last.
- Abwärmenutzung: Rechenzentren sollen Wärme an Fernwärmenetze, Industrie oder Gewächshäuser abgeben, so wird Energie mehrfach genutzt.
- Transparenz: Das Energieeffizienzregister ermöglicht Vergleiche zwischen Betreibern und schafft Anreize für kontinuierliche Verbesserung.
Wie können Betreiber energieeffiziente Rechenzentren umsetzen?
Die Umsetzung erfordert eine Kombination aus technischen Maßnahmen, organisatorischem Setup und digitaler Unterstützung:
Technische Maßnahmen:
- Einsatz energieeffizienter Hardware (z. B. Server mit niedrigem Idle-Verbrauch)
- Optimierung der Kühlung (z. B. Free Cooling, Kaltgang-Einhausung)
- Lastverteilung und Virtualisierung zur besseren Auslastung
Organisatorische Maßnahmen:
- Einführung eines ISO 50001-Energiemanagementsystems
- Klare Verantwortlichkeiten für Energie- und Nachhaltigkeitsziele
- Regelmäßige Audits und KPI-Tracking (PUE, WUE, CUE)
Digitale Unterstützung:
- Echtzeit-Monitoring von Energieverbräuchen und Temperaturen
- Automatisierte Auswertung und Anomalieerkennung
- Integration in übergeordnete Energiemanagement-Plattformen, das Verbrauch, Beschaffung und Strategie in einem System vereint
Warum ist rechtzeitiges Handeln beim Energieeffizienzgesetz Rechenzentrum entscheidend?
Die Fristen sind eng: Betreiber mit Anschlussleistung ab 500 kW mussten bereits bis August 2024 melden; ab 300 kW gilt die Frist 1. Juli 2025. Verstöße sind bußgeldbewehrt.
Doch es geht nicht nur um Compliance:
- Vermeidung von Nachrüstkosten: Wer jetzt investiert, vermeidet teure Umbauten unter Zeitdruck.
- Nutzung von Förderungen: BAFA und KfW bieten Zuschüsse für Energieeffizienz-Investitionen, diese sind zeitlich begrenzt.
- Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit: Energiekosten werden weiter steigen. Wer heute optimiert, ist morgen resilienter.
FAQ zur Energieeffizienz in Rechenzentren
Ab welcher Anschlussleistung gilt das EnEfG für Rechenzentren?
Das Energieeffizienzgesetz gilt für Rechenzentren mit einer nicht redundanten Nennanschlussleistung ab 300 kW. Strengere Pflichten (z. B. ISO 50001-Zertifizierung) greifen ab 1 MW.
Welche Kennzahlen muss ich melden?
Im Energieeffizienzregister sind u. a. PUE, Energieverbrauch, Kühlsysteme, Abwärmenutzung und geplante Effizienzmaßnahmen anzugeben.
Wie kann ich die Energiekosten meines Rechenzentrums senken?
Durch technische Optimierung (Kühlung, Hardware), Lastmanagement, Eigenstromerzeugung (z. B. PV) und strategische Energiebeschaffung mit PPA, idealerweise integriert in ein Energiemanagementsystem, das Verbrauch und Marktdaten verknüpft.
Quellen
- Energieeffizienzregister Rechenzentren | Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE)
- § 11 Energieeffizienzgesetz (EnEfG) | Bundesministerium der Justiz
- Energieeffizienzgesetz für Rechenzentren | Bitkom
- Energieeffizienz von Rechenzentren – TÜV NORD | TÜV NORD
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